In der kirchlichen Trauung wird dem Brautpaar der Segen Gottes zugesprochen. Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute in einem Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und versprechen.
Brautpaare, die in unsrer Gemeinde getraut werden möchten, aber nicht hier wohnen, benötigen einen Entlassschein, ein „Dimissoriale“, der Heimatgemeinde eines der Brautleute. Die Heirat auf dem Standesamt sowie die Zugehörigkeit der Brautleute zu einer christlichen Kirche sind Voraussetzungen für die kirchliche Trauung. In einem Traugespräch werden u.a. auch praktische Fragen der Trauung besprochen.